Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher – Urteil –


Abweichende Meinung des sowjetischen Mitgliedes des Internationalen Militärgerichtshofes

Am 30. September und 01. Oktober 1946 fand im vollbesetzten Saal 600 die Urteilsverkündung statt.

12 Angeklagte wurden zum Tod durch den Strang verurteilt, drei zu lebenslänglichem Gefängnis, vier zu einer Freiheitsstrafe zwischen zehn und zwanzig Jahren. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.

 

Das sowjetische Mitglied des Internationalen Militärgerichtshofes, Generalmajor der Justiz I.T. Nikitchenko erklärte nach der Verlesung des Urteils:

 

Der Gerichtshof hat folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Angeklagten Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche freizusprechen,
  2. den Angeklagten Rudolf Heß zu lebenslänglichem Gefängnis zu verurteilen und
  3. von der Erklärung, dass die Organisationen: Reichskabinett, Generalstab und OKW verbrecherisch sind, Abstand zu nehmen.

Mit diesem Teil der Entscheidung des Tribunals kann ich mich nicht einverstanden erklären, weil er dem tatsächlichen Tatbestand nicht entspricht und auf unrichtigen Schlussfolgerungen beruht.

 

„Die abweichende Meinung des sowjetischen Mitgliedes des Internationalen Militärgerichtshofes“ wurde im Prozessprotokoll im Anschluss an das Urteil abgedruckt.

 

Gabi Müller-Ballin stellt das Dokument vor. Anschließend Diskussion.

 

Freitag,13.11.2026

Nachbarschaftshaus Gostenhof

Nürnberg, Adam Klein Straße 6


Datum/Zeit
Date(s) - 13.11.2026
19:00

Kategorien

Veranstaltungsort
Nachbarschaftshaus Gostenhof