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75 Jahre Bayerische Verfassung

Am 8. Dezember 1946 trat die Bayerische Verfassung in Kraft. Mit über 70 Prozent votierten am 1. Dezember 1946 die Teilnehmer an der Volksabstimmung für deren Text. Anders als beim Grundgesetz der Bundesrepublik wurde also die Verfassung der Bayern direkt vom Volk legitimiert.

Ihre 188 Artikel lassen weder Superlativen noch Lyrik vermissen. Bemerkenswerte Inhalte sind dort zu finden. Volksbegehren und -entscheide, das Recht auf eine „angemessene Wohnung“, der Anspruch auf Sozialversicherung und bezahlten Jahresurlaub, die Möglichkeit eines Mindestlohns.

„Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn“ steht dort zu lesen. 75 Jahre nach Inkrafttreten der Verfassung ist die Realität noch weit von diesem Anspruch entfernt.
Auch das Recht auf angemessenes und leistbares Wohnen ist in den Großstädten Bayerns scheinbar außer Kraft gesetzt. Ist doch in Artikel 106 folgender Text zu finden:

  • …Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
  • … Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
  • … Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.

Dazu sei erinnert, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, als er noch Finanzminister im Freistaat war, tausende Sozialwohnungen an Immobilienspekulanten verscherbelt hat.
Die Preise für Grund- und Boden, für Eigenheime und Wohnungen sowie die Mieten erreichen in München, Nürnberg, Fürth, Augsburg oder Regensburg Dimensionen, die für viele Bürger, die dort arbeiten und leben wollen, nicht zu leisten sind.

Im Artikel 151 steht geschrieben: „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle ….“

Der folgende Satz in Artikel 125 sei hier ebenfalls erwähnt: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.“

Herzlichen Glückwunsch!


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